- 46 - nicht entstandene Auslagen nicht geschäftsmässig begründet sind und somit auch nicht entsprechend erfasst werden dürfen. Weiter ist selbst einem Laien bewusst, dass Aufwände nicht doppelt dem Geschäft zu belasten bzw. neben (pauschalen) Fahrspesen nicht auch noch (effektive) Fahrzeugkosten zu erfassen sind. Ebenfalls als bekannt vorausgesetzt werden kann, dass für die private Nutzung von Geschäftsaktiven ein Privatanteil auszuscheiden ist. Umfangreiche Steuerrechtskenntnisse sind hierzu nicht erforderlich. Die entsprechenden Informationen ergeben sich überdies aus den einschlägigen Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung.