Bezüglich der Kosten für Internet und Festnetz ist festzuhalten, dass sich erst ab September 2010 in den Unterlagen Rechnungen lautend auf die Einzelfirma finden. Diese Kosten sind unter Ausscheidung eines Privatanteils von ermessensweise 50 % anzuerkennen (da sich das Büro in der privat bewohnten Liegenschaft befindet und damit der Anschluss dem ganzen Haushalt dient), soweit sie belegt sind. Die darüberhinausgehenden erfassten Auslagen sind aufzurechnen. Dies hat auch zu gelten für die in den Vorjahren erfassten Kosten für Internet und Festnetz, welche mangels genügender Angaben nicht der geschäftlichen Sphäre zugerechnet werden können.