Usanzgemäss sind dadurch sämtliche geschäftlich bedingten Betriebskosten (fixe und variable) abgegolten und die Berücksichtigung weiterer Kosten rechtfertigt sich nicht. Ergänzend ist zu erwähnen, dass infolge der Qualifikation als Privatvermögen, der in den Jahren 2010 und 2011 in den Steuererklärungen aufgeführte Privatanteil von je CHF 2'000.-- (pag. 85 und 110), welcher in den Veranlagungen berücksichtigt wurde, zu streichen ist. Daraus ergibt sich Folgendes (Beträge in CHF):