Die Anzahl ausgewiesener Kilometer werden mit einer Kilometerpauschale berücksichtigt. Analog zu unselbstständig Erwerbenden geht die Steuerrekurskommission von einer Pauschale von CHF 0.45 (pro 2008) bzw. CHF 0.50 (pro 2009-2012) pro Kilometer aus, da sich aus den an Kunden verrechneten Kilometern eine geschäftliche Kilometerleistung von mehr als 30'000 Kilometer pro Jahr ergibt (vgl. Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen der Jahre 2008- 2012, jeweils zu Formular 6). Usanzgemäss sind dadurch sämtliche geschäftlich bedingten Betriebskosten (fixe und variable) abgegolten und die Berücksichtigung weiterer Kosten rechtfertigt sich nicht.