O hiervor) zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Rekurrenten detailliert zusammenzustellen und dem Rekurrenten zur Stellungnahme zu unterbreiten. Am 21. Dezember 2020 hat der hauptamtliche Richter der Steuerrekurskommission der Vertreterin mitgeteilt, dass ihr Schreiben vom 18. Dezember 2020 unaufgefordert und während laufender Sistierung des Hauptverfahrens eingegangen sei. Die Sistierung des Hauptverfahrens werde erst nach Eintritt der Rechtskraft des Ablehnungsentscheids (Bst. T hiervor) aufgehoben und danach das Hauptverfahren wieder an die Hand genommen.