U. Am 17. Dezember 2020 und damit während der laufenden Rechtsmittelfrist hinsichtlich dem oben erwähnten Ablehnungsbegehren ist bei der Steuerrekurskommission unaufgefordert eine Eingabe des Rekurrenten eingegangen in welcher er seinen Standpunkt darlegt. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 hat sodann die Vertreterin die Steuerrekurskommission aufgefordert, die am 14. September 2020 angesprochenen Aufrechnungen (angekündigte Verschlechterung bzw. "reformatio in peius"; Bst. O hiervor) zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Rekurrenten detailliert zusammenzustellen und dem Rekurrenten zur Stellungnahme zu unterbreiten.