-8- R. Am 30. Oktober 2020 (eingegangen bei der Steuerrekurskommission am 2.11.2020) hat die Vertreterin ein Ablehnungsbegehren gegen die mit dem vorliegenden Entscheid betraute hauptamtliche Richterin der Steuerrekurskommission gestellt sowie erneut um Fristverlängerung ersucht. S. Am 2. November 2020 hat die hauptamtliche Richterin der Steuerrekurskommission der Vertreterin mitgeteilt, dass die Akten zur Bearbeitung des Ablehnungsbegehrens dem Vizepräsidenten bzw. hauptamtlichen Richter der Steuerrekurskommission übergeben worden seien.