P. Am 23. September 2020 hat der Rekurrent die anlässlich der Einvernahme verlangten Unterlagen eingereicht. Q. Mit Brief vom 25. September 2020 hat die Vertreterin für die Einreichung der Stellungnahme zur angekündigten "reformatio in peius" um Fristverlängerung ersucht. Seitens der Steuerrekurskommission ist eine überlange Fristverlängerung, einmalig und nicht weiter verlängerbar, bis 30. Oktober 2020 gewährt worden.