Diese zusätzlichen Aufrechnungen stünden insbesondere im Zusammenhang mit den vom ZVB/N nicht überprüften Monaten und den in den Exceltabellen unter den Positionsnummern 13 bis 36 erfassten Aufwänden. Ebenfalls ziehe die Steuerrekurskommission in Betracht, die unter den Positionsnummern 1 bis 7 erfassten und den Kunden verrechneten Spesen grösstenteils aufzurechnen. Dies einerseits aufgrund des Umstands, dass diese Spesen nicht belegt seien und andererseits abgerechnete Aufwände – bspw. den Kunden in Rechnung gestellte Fahrspesen – nicht den tatsächlich angefallenen Kosten entspreche oder doppelt erfasst worden seien.