N. Mit Schreiben vom 16. Juli 2020 ist der Rekurrent zur Einvernahme vorgeladen worden. Am 8. September 2020 ist der Rekurrent durch die hauptamtliche Richterin der Steuerrekurskommission einvernommen worden. Anlässlich der Einvernahme wurde der Rekurrent seitens der Steuerrekurskommission zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert (Steuererklärung pro 2019 und die letzte Steuerveranlagung). Den Parteien wurde zur Einreichung von Schlussbemerkungen eine Frist bis 29. September 2020 angesetzt.