Der Rekurrent führt aus, er unterteile die geschäftlichen und privaten Spesen genau und werde die privaten Rechnungen anlässlich der Einvernahme vorlegen. Bezüglich Privatanteilen von CHF 2'000.-- in den Jahren 2010 und 2011 bringt er vor, dass es sich dabei um von der Steuerverwaltung anerkannte Fahrkosten gehandelt habe, bei welchen ein Privatanteil erfasst worden sei. Dies zeige erneut, dass die Fahrkosten seitens der Steuerverwaltung überprüft worden seien.