M. Am 12. November 2019 hat der Rekurrent die verlangten Unterlagen persönlich bei der Steuerrekurskommission abgegeben (fünf Bundesordner; Jahre 2008 bis 2012). Dem beigelegten Schreiben ist zu entnehmen, dass sich einige Originale der Quittungen nicht mehr im Besitz des Rekurrenten befinden, da diese der Steuerverwaltung übersendet worden seien. Der Rekurrent führt aus, er unterteile die geschäftlichen und privaten Spesen genau und werde die privaten Rechnungen anlässlich der Einvernahme vorlegen.