Überdies habe auch in den folgenden Steuerjahren mittels Aktenauflage eine vertiefte Überprüfung stattgefunden. Bezüglich der Spesen sei darauf hinzuweisen, dass bei der Tätigkeit des Rekurrenten ständiges Reisen unabdingbar sei. Auch Akquisitionsaufwände, wie bspw. für allfällige Kundengeschenke, seien üblich. Schliess- -6- lich sei festzuhalten, dass der ZVB/N im vorliegenden Verfahren Belege nur stichprobeweise für einige Monate, nicht aber "flächendeckend", einverlangt habe. Die angeforderten Belege seien eingereicht worden.