H. Ebenfalls am 13. Mai 2019 hat die Steuerrekurskommission dem Rekurrenten die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 3. Juni 2019 eine mündliche Einvernahme zu verlangen sowie weitere sachdienliche Unterlagen einzureichen. I. Mit Schreiben vom 31. Mai 2019 hat die Vertreterin weitere Unterlagen eingereicht sowie mitgeteilt, dass der Rekurrent auf eine mündliche Einvernahme bestehe.