"Die Einspracheentscheide seien aufzuheben und die Nachsteuer- und Bussenverfügungen 2008 bis und mit 2012 seien, unter Offenlegung der internen Buchprüfungsunterlagen für die Jahre 2006 und 2007 und Anhörung von … [Name der Expertin der Steuerverwaltung, welche die Buchprüfungen 2006/2007 vorgenommen hat] als damals zuständige Steuerkommissarin neu auszustellen. Die Busse auf den Fahrkostenaufrechnungen sei mit 0 % festzulegen und die Busse auf den Anrechnungen bei den übrigen Spesen zu reduzieren."