Die Busse wurde auf CHF 22'334.35 bei den kantonalen Steuern pro 2008 bis 2012 und auf CHF 3'727.50 bei der direkten Bundessteuer pro 2008 bis 2012 festgesetzt. Inkl. Gebühren von CHF 500.-- betrug der verfügte Bussenbetrag insgesamt CHF 26'561.85. Ergänzend hielt der ZVB/N fest, dass die Steuerexpertin der Steuerverwaltung anlässlich der Buchprüfung 2006/2007 keine Ungereimtheiten festgestellt habe. Alleine aus diesem Umstand könne jedoch keine Zusicherung der Veranlagungsbehörde abgeleitet werden, dass der Sachverhalt auch in Zukunft gleich gewürdigt werde.