Ebenfalls erfasste der Rekurrent Pauschalspesen, obschon auch Kleinstbeträge über das Geschäft abgerechnet wurden. Diese Erkenntnisse hielt der ZVB/N in der Bussenverfügung vom 6. November 2018 fest. Insgesamt kam der ZVB/N im Steuerhinterziehungsverfahren zum Schluss, dass in den geprüften Monaten Aufrechnungen von total CHF 161'679.-- vorzunehmen seien (jeweils exkl. zu berücksichtigender Abzug für AHV-Beiträge und Anpassungen beim Zweiverdienerabzug; vgl. pag. 440 ff.). Die Busse wurde auf CHF 22'334.35 bei den kantonalen Steuern pro 2008 bis 2012 und auf CHF 3'727.50 bei der direkten Bundessteuer pro 2008 bis 2012 festgesetzt.