Dabei stellte er fest, dass mehrfach Auslagen für private Wochenendaufenthalte und Restaurantbesuche der Ehegatten erfasst wurden sowie Kosten für die private Rechtsschutzversicherung oder das Zeitungsabonnement der Tochter. Zudem erfasste der Rekurrent in seinen monatlichen Aufstellungen auch Beiträge an die Schweizerische Paraplegiker-Stiftung, obwohl er diese daneben auch in den Steuererklärungen unter Vergabungen geltend gemacht hatte. Ferner wurden dem Geschäftsaufwand diverse Auslagen belastet, welche nicht mittels entsprechender Belege nachgewiesen waren. Ebenfalls erfasste der Rekurrent Pauschalspesen, obschon auch Kleinstbeträge über das Geschäft abgerechnet wurden.