Bei seiner Prüfung ging der ZVB/N wie folgt vor: Der ZVB/N überprüfte die vom Rekurrenten eingereichten Unterlagen hinsichtlich der weiteren im Geschäftsaufwand verbuchten Kosten stichprobeweise, jeweils zwei Monate pro Jahr (Januar und August 2008; Juli und Dezember 2009; Februar und Juli 2010; Januar und November 2011; Januar und Dezember 2012). Dabei stellte er fest, dass mehrfach Auslagen für private Wochenendaufenthalte und Restaurantbesuche der Ehegatten erfasst wurden sowie Kosten für die private Rechtsschutzversicherung oder das Zeitungsabonnement der Tochter.