3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden dem Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 1'500.-- zur Bezahlung auferlegt. - 17 - 4. Es werden Parteikosten im Betrag von CHF 500.-- (inkl. Mehrwertsteuer) gesprochen.