1. Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Ermittlung des Restwerts des Wohnteils Süd, Korrektur der Steuerbilanz und Anpassung der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. Soweit weitergehend wird der Rekurs abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Ermittlung des Restwerts des Wohnteils Süd, Korrektur der Steuerbilanz und Anpassung der Veranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen.