Im Rekursschreiben wird eine Reduktion der reaktivierten Abschreibungen nach Grundfläche um 65.91 % resp. um CHF 75'501.-- verlangt. In der Stellungnahme zur Vernehmlassung wird die beantragte Reduktion auf CHF 33'806.-- gekürzt. Dieser Betrag wird aus dem ursprünglichen für die Liegenschaft bezahlten Kaufpreis von CHF 86'930.- - (1980) abgeleitet, der nach Abzug des Wertanteils für den Boden von CHF 19'310.-- hälftig auf die beiden Wohnungen aufgeteilt wird. Der Ökonomieteil des Gebäudes wird dabei ausser Acht gelassen, weil dieser sich aufgrund seiner erheblichen Sanierungsbedürftigkeit (Renovation/Ersatz 1985) seinerzeit kaum im Kaufpreis niedergeschlagen habe.