wirksam auf CHF Null abzuschreiben sowie die kumulierten Abschreibungen auf der ursprünglichen Halle als untergegangen auszubuchen sind. Dementsprechend beantragt die Vertreterin, ergänzend zum Hauptantrag betreffend den Gebäudeunterhalt, dass sofern der "ganze Unterhalt (des abgebrochenen Wohnteils Süd) als wertvermehrend klassifiziert würde" die reaktivierten kumulierten Abschreibungen von CHF 110'000.-- anteilsmässig, d.h. soweit den abgebrochenen Wohnteil Süd betreffend, untergehen müssten, und im Jahresabschluss 2014 anteilsmässig auszubuchen seien. Im Rekursschreiben wird eine Reduktion der reaktivierten Abschreibungen nach Grundfläche um 65.91 % resp.