12. Zuletzt werden in der Stellungnahme Vorabdruck sieben Rechnungsbeträge aufgeführt, die im Expertenbericht nicht berücksichtigt worden seien. Die Steuerverwaltung hat in ihrer Vernehmlassung dazu festgehalten, dass für die aufgeführten Rechnungen soweit ersichtlich keine Belege vorgelegen hätten. Dazu hat sich die Vertreterin in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2019 zur Vernehmlassung nicht geäussert. Auch hat sie keine Belegkopien nachgereicht. Bei den Akten findet sich einzig die Rechnung für den grössten aufgeführten Betrag von R.________ über CHF 5'100.--, für ein automatisches Garagentor.