- 13 - zwei Dritteln des Betrags in der Stellungnahme zum Vorabdruck neu zu 100 % als Unterhalt geltend gemacht. Im Expertenbericht wird aufgrund des sehr einfachen Ausbaustandards der alten Küche ein Drittel der Kosten für die neue Einbauküche als Mehrwert ausgeschieden. Mit Blick auf die dazu mit der Vernehmlassung eingereichten Bilder der alten Küche (Beilage 3 zur Vernehmlassung) ist dem ohne weiteres beizupflichten und erscheint die Ausscheidung eher als zurückhaltend. Der Einschlag für Mehrwert liegt aber im Ermessensbereich, weshalb auf eine Korrektur zu verzichten ist.