Die Berechnung der Grundflächen wurde vom Experten der Amtlichen Bewertung aufgrund der eingereichten Plankopien vorgenommen. Die Steuerrekurskommission hat die Flächen nachgemessen und kommt auf einen Prozentsatz, der geringfügig von jenem im Expertenbericht abweicht. Da das Messen von Grundflächen auf kleinformatigen Plankopien zwangsläufig kleinere Messfehler beinhaltet und die Aufteilung der Dachflächen nach den Grundflächen der Wohnungen ohnehin nur eine ermessensweise Annäherung an die effektiven jeweiligen Dachflächenanteile darstellt, ist auf eine Korrektur des von der Steuerverwaltung angewandten Prozentsatzes zu verzichten. Dies rechtfertigt sich al-