9. Weiter wird beantragt, die Kosten für das neue Dach über beiden Wohnteilen zu 40 % als Unterhalt zum Abzug zuzulassen. Für die Begründung dieses Aufteilungsschlüssels wird auf ein Beiblatt verwiesen, dieses enthält aber nur ein Satellitenfoto aus Google earth, bei dem die gesamte Dachfläche über den beiden Wohnteilen irgendwie, wohl in etwa entsprechend den darunter liegenden Wohnungen Nord und Süd ausgemessen ist. Dabei wird für den über dem Wohnteil Nord und teilweise über dem Ökonomieteil liegenden Dachanteil ein Flächenanteil von 40 % ausgeschieden. Die Berechnung auf dem Beiblatt ist aber weder bildlich noch rechnerisch nachvollziehbar.