[5.1.2] hiervor) sind aber alle auf den Wohnteil Süd entfallenden Kostenanteile als Anlagekosten auszuscheiden. Dies betrifft somit nicht nur jene Anteile, die auf die neue Wohnung DG, sondern auch jene, die auf den Ersatzneubau der Wohnung Süd entfallen. Die gesamte BGF der beiden Wohnteile (Nord und Süd) beträgt 428.65 m2. Die BGF der Wohnung Nord beträgt 110,08 m2 und jene des Wohnteils Süd 318.57 m2. Bei nach BGF aufzuteilenden Kosten beträgt der als Anlagekosten auszuscheidende Kostenanteil somit 74.32 % und der als Liegenschaftsunterhalt zuzulassende Kostenanteil 25.68 %. Dies entspricht der im Expertenbericht vorgenommenen Aufteilung.