veränderungen (Abbruch und/oder Verschieben von Wänden) Rechnung getragen. 6. Der Baubewilligung der Gemeindeverwaltung G.________ vom 25. Oktober 2010 (pag. 84) lässt sich entnehmen, dass der Wohnteil der Liegenschaft X.________ abgebrochen und wiederaufgebaut werden sollte. Gemäss Expertenbericht vom 19. September 2019 wurde in der