-7- 4. Die Rekurseingabe enthält keine nennenswerte Begründung und verweist soweit den beantragten Gebäudeunterhalt betreffend, auf die ausführliche Stellungnahme der Vertreterin zum Vorabdruck des Einspracheentscheids (Stellungnahme Vorabdruck). Neben den Ausführungen zum Eventualantrag im Anschluss, wird somit vorab zu den materiellen Vorbringen dieses Schreibens Stellung genommen.