F. In ihrer Vernehmlassung vom 17. Juli 2019 zu Rekurs und Beschwerde schliesst die Steuerverwaltung auf Abweisung der Begehren. Sie nimmt zu den Vorbringen der Vertreterin detailliert Stellung und verweigert mit Hinweis auf die Massgeblichkeit der Jahresrechnung und das Fehlen eines Bilanzberichtigungsgrunds die Reduktion der kumulierten, reaktivierten Abschreibungen.