E. Gegen die Einspracheentscheide liess der Rekurrent durch die Vertreterin mit Eingabe vom 8. Mai 2019 Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erheben. Beantragt wird die Gewährung des Unterhaltsabzugs im Umfang des im Einspracheverfahren geltend gemachten Betrags von CHF 168'374.-- wobei zur Begründung sinngemäss auf die Stellungnahme zum Vorabdruck des Einspracheentscheids vom 31. Januar 2019 verwiesen wird.