Zuletzt werden weitere Unterhaltskosten im Betrag von insgesamt CHF 8'435.-- aufgeführt, die im Expertenbericht nicht aufgeführt worden und somit zusätzlich noch zu berücksichtigen seien. Weiter wird festgehalten, dass die im Expertenbericht als Einkommensverwendung qualifizierten Kosten so akzeptiert würden. Abschliessend wird pro 2014 ein Gesamtbetrag von CHF 168'374.-- als steuerlich abziehbarer Unterhalt ausgewiesen. D. Mit Einspracheentscheiden vom 9. April 2019 hat die Steuerverwaltung die Einsprache abgewiesen. In der Begründung bringt sie vor, dass die Einsprache und die von der Vertreterin eingereichte Stellungnahme zum Vorabdruck nicht zu neuen Erkenntnissen geführt hätten.