Betreffend "Energiesparen" resp. die Investitionen zur rationellen Energieverwendung wird festgehalten, die Kosten für die Speicherung der Energie aus der Photovoltaikanlage (recte wohl der thermischen Solaranlage) seien analog zur Anerkennung der Kosten der Photovoltaikanlage im Expertenbericht ebenfalls vollumfänglich als Unterhaltskosten zum Abzug zuzulassen.