Auch eine Nutzungsänderung habe nicht stattgefunden. Zusätzlich zum erwähnten Gebäudeunterhalt der Wohnung Süd seien die Wohnung Nord, das Dach und Unterdach mit Kreuzfirst sowie eine Stützmauer gemäss beiliegendem Plan renoviert und saniert worden. Bei den drei zuletzt genannten Positionen werde von voll abzugsfähigem Gebäudeunterhalt ausgegangen. Weiter werde davon ausgegangen, dass kein wirtschaftlicher Neubau vorliege. Betreffend "Energiesparen" resp.