Im Expertenbericht vom 4. Oktober 2018 wurden pro 2014 Gebäudeunterhaltskosten von CHF 60'020.-- ausgeschieden. Nach Abzug der aufgelösten Rückstellung von CHF 30'000.-- resultierte ein abzugsfähiger Liegenschaftsunterhalt von CHF 30'020.--. Aufgrund dieser Zahlen wurde ein Vorabdruck des Einspracheentscheids erstellt, welcher der Vertreterin zusammen mit dem Expertenbericht zur Stellungnahme zugesandt wurde.