Zur Bearbeitung der Einsprache und weil die Sanierungs- und Bauarbeiten auch das Folgejahr betrafen, hat die Steuerverwaltung nun bei der Abteilung Amtliche Bewertung der Steuerverwaltung (Amtliche Bewertung) ein Gutachten zur Ausscheidung der Unterhaltskosten einverlangt. Anhand eines Augenscheins, aufgrund der vorhandenen Akten und der zusätzlich beim Rekurrenten einverlangten Belege, Rechnungen und Quittungen hat der Experte der Amtlichen Bewertung ein Gutachten zum abzugsfähigen Gebäudeunterhalt erstellt. Im Expertenbericht vom 4. Oktober 2018 wurden pro 2014 Gebäudeunterhaltskosten von CHF 60'020.-- ausgeschieden.