In der Folge hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (Steuerverwaltung) vom Rekurrenten Unterlagen zum verbuchten Gebäudeunterhalt und den Investitionen einverlangt. Aufgrund dieser Unterlagen hat die Steuerverwaltung selbst eine Ausscheidung von Unterhalt und wertvermehrenden Aufwendungen vorgenommen (pag. 90). Dabei wurde ein Unterhaltsanteil von CHF 99'045.-- ermittelt. Nach Verrechnung der aufgelösten Rückstellung für Gebäudeunterhalt von CHF 30'000.-- verblieb ein abzugsfähiger Nettounterhalt von CHF 69'045.--.