- 14 - Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Der Rekurs wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandlos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen.