2010. Zusammen mit den Veranlagungsverfügungen pro 2006 und 2007 bzw. den Schlussabrechnungen vom 13. Januar 2010 und der eingereichten Zusammenstellung "Ausstand und Zins per Stichtag 31.12.2010" verfügte der Rekurrent über die nötigen Angaben, um mit einem Taschenrechner die Berechnungen kontrollieren zu können. Wie vorstehend erwähnt, besteht kein weitergehender Anspruch auf eine bestimmte Darstellung.