- 12 - genüge getan, wenn die Steuerbehörde eine geeignete Darstellung wählt, die von der steuerpflichtigen Person nachvollzogen werden kann. Die Steuerrekurskommission hat im Verlauf des vorliegenden Verfahrens bei der Steuerverwaltung die Zinsauszüge der ausstehenden Steuerforderungen per 31. Dezember 2010 einverlangt. Die Steuerverwaltung ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat für die ausstehenden Steuerforderungen der Jahre 2006 bis 2009 entsprechende Tabellen eingereicht, welche dem Rekurrenten zur Stellungnahme zugestellt worden sind.