besucht am 28.11.2019]). Dieselbe Praxis verfolgt auch der Kanton Solothurn und lässt nur in der entsprechenden Steuerperiode in Rechnung gestellte Verzugszinsen zum Abzug zu (Entscheid des Steuergerichts des Kantons Solothurn, SGSTA.2017.25 / BST.2017.24 vom 21.8.2019, E. 3.2, nicht publiziert).