231 StG i.V.m. Art. 2 BEZV). Zusätzlich zu den Fälligkeitsterminen wird vielfach eine Zahlungsfrist gewährt, innerhalb derer die Entrichtung der Steuer vorgenommen werden kann. Da bei den periodischen Steuern regelmässig zum Zeitpunkt der vorgesehenen Fälligkeitstermine noch ungewiss ist, wann im Einzelfall die