1.3.3 Da die Veranlagungen grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge vorzunehmen sind (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N. 7 zu Art. 131 DBG) sowie aufgrund der vom Rekurrenten sinngemäss beantragten Sistierung des Einspracheverfahrens pro 2010, hat die Steuerverwaltung zu Recht das entsprechende Einspracheverfahren bis zur Rechtskraft der Veranlagungen pro 2010 sistiert. Das Einspracheverfahren pro 2010 dauerte schliesslich – abzüglich