1.3.2 Vorliegend erhob der Rekurrent mit Schreiben vom 4. März 2016 Einsprache gegen die definitive Steuerveranlagung pro 2010 und brachte sinngemäss vor, dass mit der Veranlagung pro 2010 zuzuwarten sei, bis das Steuerjahr 2009 rechtskräftig entschieden worden ist (mit Vernehmlassung vom 15.8.2019 eingereichte Unterlagen, pag. 231). Die Steuerverwaltung nahm dieses Schreiben als Gesuch um Sistierung des Einspracheverfahrens pro 2010 entgegen (Vernehmlassung vom 15.8.2019).