Für aufsichtsrechtliche Belange ist die Finanzdirektion des Kantons Bern zuständig und der Rekurrent hätte sich mit allfällig aufsichtsrechtlichen Belangen an diese zu wenden. Ebenfalls ist die Steuerrekurskommission nicht zuständig für das Festsetzen einer "Verwaltungsstrafe" (Rekurs und Beschwerde vom 6.5.2019) gegen die Steuerverwaltung oder deren Mitarbeitende. Entsprechend kann auf die diesbezüglichen Begehren nicht eingetreten werden.