G. Am 9. Oktober 2019 ist die Steuerverwaltung seitens der Steuerrekurskommission aufgefordert worden, die Zinsauszüge betreffend die Steuerjahre 2006 bis 2009 einzureichen, aus welchen die Berechnung der Verzugszinsen auf den ausstehenden Steuerbeträgen per 31. Dezember 2010 nachvollziehbar hervorgehen. Dieser Aufforderung ist die Steuerverwaltung mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 und 5. November 2019 nachgekommen und hat hinsichtlich der kantonalen Steuern pro 2006 bis 2009 und der direkten Bundessteuer pro 2006 und 2007 je Tabellen eingereicht, aus welchen die Berechnung der Verzugszinsen hervorgeht.