Auch die Steuerrekurskommission und das Verwaltungsgericht des Kantons Bern (Verwaltungsgericht) hätten den entsprechenden Antrag des Rekurrenten im Rechtsmittelverfahren pro 2009 mangels Vorliegens von Ausstandgründen abgewiesen. Hinsichtlich des beantragten Schadensersatzes für überlange Verfahrensdauer und Verhinderung von Krankenkassenprämienverbilli-