Weiter beantragt der Rekurrent, dass der für ihn zuständige Sachbearbeiter der Steuerverwaltung in den Ausstand zu treten habe, da dieser in die Veranlagungs- und Einspracheverfahren der Jahre 2006 bis 2009 involviert gewesen sei. Ferner beantragt der Rekurrent eine Verwaltungsstrafe in Höhe von CHF 1'000.-- und Schadensersatz in Höhe von CHF 1'000.-- wegen überlanger Verfahrensdauer sowie Schadensersatz von CHF 1'500.-- (inkl. 5 % Verzugszinsen ab Veranlagungsdatum) wegen Verhinderung von Krankenkassenprämienverbilligungen.