Seitens der Steuerverwaltung wurde das Vorbringen des Rekurrenten sinngemäss als Antrag auf Sistierung des Einspracheverfahrens pro 2010 interpretiert. Mit (vordatierten) Vorabrucken vom 17. Oktober 2016 betreffend die Einspracheentscheide pro 2010 teilte die Steuerverwaltung dem Rekurrenten mit, dass das Verfahren hinsichtlich des Steuerjahrs 2009 rechtskräftig abgeschlossen worden sei und die Verfügungen vom 8. März 2016 für das Steuerjahr 2010 (Bst. A hiervor) bestätigt würden.